Was ist bei einer künstlichen Besamung zu beachten?

Gemäß ZO C-3 gilt:
 
Eine künstliche Besamung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Hauptzuchtwart.
Für das Verfahren gilt das Zuchtreglement der FCI.
Rüde und Hündin müssen sich vor einer künstlichen Besamung nachweislich mindestens einmal auf natürlichem Wege fortgepflanzt haben.

  

Antragsverfahren:

 

Antrag auf Genehmigung (formlos)
Deckscheinantrag (ggfs. inkl. erforderlicher Unterlagen)

  

Bedingungen für den Ablauf des Verfahrens:

 

Attest des Sperma entnehmenden Tierarztes, darüber dass das Sperma vom entsprechenden Rüden (Name, ZBNr., Transpondernummer) stammt
Attest des besamenden Tierarztes, darüber, dass die Hündin (Name, ZBNr., Transpondernr.) mit dem Sperma des vorgesehenen Rüden besamt wurde (Angabe der Röhrchennummer /-beschriftung). Das Attest muss Ort und Zeit der Besamung enthalten.

  

Werden die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, so wird für jeden Welpen ein DNA-Abstammungsnachweis auf Kosten des Züchters erforderlich.