Was ist bei einer künstlichen Besamung zu beachten?
Gemäß ZO C-3 gilt:
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Eine künstliche Besamung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Hauptzuchtwart.
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Für das Verfahren gilt das Zuchtreglement der FCI.
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Rüde und Hündin müssen sich vor einer künstlichen Besamung nachweislich mindestens einmal auf natürlichem Wege fortgepflanzt haben.
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Antragsverfahren:
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Antrag auf Genehmigung (formlos)
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Deckscheinantrag (ggfs. inkl. erforderlicher Unterlagen)
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Bedingungen für den Ablauf des Verfahrens:
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Attest des Sperma entnehmenden Tierarztes, darüber dass das Sperma vom entsprechenden Rüden (Name, ZBNr., Transpondernummer) stammt
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Attest des besamenden Tierarztes, darüber, dass die Hündin (Name, ZBNr., Transpondernr.) mit dem Sperma des vorgesehenen Rüden besamt wurde (Angabe der Röhrchennummer /-beschriftung). Das Attest muss Ort und Zeit der Besamung enthalten.
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Werden die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, so wird für jeden Welpen ein DNA-Abstammungsnachweis auf Kosten des Züchters erforderlich.