Neuzüchterregelung
Gültigkeit der Neufassung ab 01.01.2023
Mitglieder, die im VfPuS eine Zuchtstätte anmelden möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen und mit der Stellung des Antrags auf Züchter gegebenenfalls nachweisen:
Mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft im Verein für Pointer und Setter e.V
|
||
|
Besuch einer Generalversammlung und einer zuständigen Landesgruppenversammlung des VfPuS
(Bescheinigung durch einen Amtsträger) |
|
|
Teilnahme an zwei die Zucht-/ Welpenaufzucht betreffenden (Online-)Seminaren des Vereins, des VDH, der VDH Landesverbände, des JGHV oder VDH anerkannten (Online-)Schulungen. Empfohlen wird der kynologische Basiskurs des VDH
(Nachweise sind in Form von Teilnahmebescheinigungen des Veranstalters zu erbringen) |
|
|
Benennung eines Züchterpaten, welcher selbst mind. 5 Würfe gezogen hat (formlose Einwilligung des Paten ist vorzulegen)
|
|
|
Kenntnisse der Zucht- und Zuchtzulassungsordnung sowie über die Rasse/Rassen und den/die Rassestandard/s sind obligatorisch.
|
|
|
Internationaler Zwingernamensschutz der FCI (Nachweis durch Kopie der Zwingerschutzkarte)
|
|
|
Kenntnisse der Zucht- und Zuchtzulassungsordnung sowie über die Rasse(n) und ihre(n) Rassestandard sind zwingend erforderlich.
|
|
* Der Antrag auf eine Zuchtstätte im Verein für Pointer und Setter e.V. wird in den Nachrichten des Vereins für Pointer und Setter e.V. veröffentlicht. Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist. |