Wie beantrage ich einen Deckschein mit einem Auslandsrüden?

Voraussetzung: Die zu belegende Hündin oder der Auslandsrüde kann eine bestandene rassespezifische Leistungsprüfung aufweisen.

Mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckeinsatz ist der Deckscheinantrag mit den im folgenden genannten Unterlagen zum Rüden (in Kopie) an den HZW zu stellen:

Kopie der FCI-Ahnentafel (Vor- und Rückseite)
Kopie / Nachweis der Zuchttauglichkeit im Heimatland durch den dort zuchtbuchführenden Verein
Kopie der HD-Auswertung (Ergebnis A oder B) und
Bestätigung des Zahnstatus gemäß ZO B-2.1.1 (Formular Zahnstatus deutsch / englisch) durch einen Tierarzt
Gesundheitsnachweise je nach Rasse:
  - Genetische Untersuchung, wenn vorhanden oder Zuchthündin "carrier"
    * CLAD (IRS; IRWS)
    * PRArcd4 (ES;GS; IRS; IRWS)
    * vWD1 (IRWS)
  -  Audiometrieuntersuchung (Hörtest) in Kopie (ES)
Kopien von Prüfungen und Titeln

 

In besonderen Fällen kann auch für einen Auslandsrüden ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Verpaarung gestellt werden, wenn nicht alle Bedingungen für die Zulassung erfüllt sind. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist durch den Züchter zu begründen und muss sich an den Zuchtzielen des Vereins orientieren. Der Antrag auf Ausnahme erfordert die Zustimmung des HZW. (ZO C-7)
 
 
Alle Würfe nach Auslandsrüden im VfPuS erhalten folgenden Eintrag in die Ahnentafeln:
 

„Der Deckrüde wurde nicht nach den Bestimmungen des   Vereins für Pointer und Setter e.V. gem. ZO B-4 geprüft.“